Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 27.05.2019 - 12 O 104/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,66716) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 27.05.2019 - 12 O 104/18
- OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 7 U 152/18
Einstweiligen Verfügung bei einem Streit über die Geschäftsführungsbefugnis in …
a) Zu beiden Gesellschafterversammlungen hat - wie dem Senat aus einem weiteren zwischen den Parteien geführten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (7 U 126/18 = LG Potsdam, 12 O 104/18, Bl. 29 ff. d.A.) und aus dem betreffend die G... GmbH geführten Handelsregisterverfahren (7 W 42/18 = AG Potsdam, HRB 20864 P) bekannt ist und mit den Parteien in der mündlichen Verhandlung erörtert wurde - der Verfügungskläger als Gesellschafter mit Schreiben vom 25.01.2018 eingeladen.Eine andere Beurteilung ist nicht deshalb gerechtfertigt, weil der Verfügungsbeklagte auf das Schreiben des Verfügungsklägers vom 25.01.2018 mit Schreiben vom 04.02.2018 (7 U 126/18 = LG Potsdam, 12 O 104/18, Bl. 31 d.A.) geantwortet hat, er sei am 26.02.2018 verhindert, so dass die Versammlung am 01.03.2018 stattfinde.
- OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 90/19
Ansprüche des Käufers eines gebrauchten Pkw gegen den Verfasser einer …
Die Berufung des Klägers gegen das am 27.05.2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 12 O 104/18 - wird zurückgewiesen. - OLG Brandenburg, 02.05.2019 - 6 U 23/19
Hinweisbeschluss zur Entscheidung des OLG Brandenburg 6 U 23/19 v. 11.07.2019
Die Verfügungsbeklagte beruft sich auf die Nichtigkeit der Beschlüsse vom 26.02.2018 und 01.03.2018 und verweist auf die einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Potsdam vom 23.03.2018 (6 O 112/18) und vom 08.05.2018 (12 O 104/18).